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BVerwG, 27.04.1984 - 9 B 10100.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurechenbarkeit von Verschulden des Prozessbevollmächtigten in Asylrechtsstreitigkeiten
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.02.1984 - 24 B 81 C. 1927
- BVerwG, 27.04.1984 - 9 B 10100.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 9 B 10100.84
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]), daß § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO mit dem Grundgesetz vereinbar ist, insoweit auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Anerkennung als Asylberechtigter bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichgestellt wird. - BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81
Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 9 B 10100.84
Mit Urteil vom 24. November 1981 hat der erkennende Senat entschieden, daß auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten dem Kläger ein Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten zurechenbar ist (BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 VwGO § 60 Nr. 120).